Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung von Ferienhäusern/Ferienwohungen

Burgstr. 12, Burgstr. 17, Burgstr. 18

sowie aller weiteren zugehörigen Geschaftsadressen

Inhaber: Rudolf Boes, Karin Foemer

Stand: 30.12.2014

 


Die ferienwohungen werden entsprechend diesen AGBs vermietet. Um Stornierungskosten zu vermeiden, schließen Sie bitte im beiderseitigen Interesse eine Storno Versicherung (Reiserücktrittsversicherung) ab, z.B. über ihr Reisebüro. Teilweise ist diese Versicherung im Leistungsumfang in Ihrer Kreditkarte enthalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag für die o.g. Ferienhäuser (nachfolgend “FeWo” genannt)

 

a) Geltungsbereich

1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von FeWo zur Beherbergung und alle weiteren für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen.

2.Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters dürfen die überlassenen Zimmer und Räume nicht unter- oder weitervermietet werden. Hierbei wird §540, Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen, falls der Kunde nicht Verbraucher ist.

3. Andere Geschäftsbedingungen als diese hier, finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

b) Vertragsabschluß, Vertragspartner, Verjährung

1. Wird eine FeWo oder ein Raum bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereit gestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. D.h. durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Vermieter kommt der Vertrag zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmer-/Raumbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag gilt nur als zustande gekommen, wenn der Kunde seine vollständige Wohnadresse dem Vermieter mitteilt, insbesondere, wenn diese bei einer Buchungsbestätigung durch den Vermieter nicht vorlag. Ein Widerrufsrecht bzgl. einer Buchung/Reservierung besteht nicht.

2. Vertragspartner sind der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter über den Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Sämtliche Ansprüche an den Vermieter verjähren nach einem Jahr ab Beginn der von der Kenntnis abhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des §199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis in fünf Jahren. Beruhen die Ansprüche auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Vermieters, gelten die Verkürzungen der Verjährungen nicht.

c) Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

1. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Verpflichtung des Vermieters ist es, die FeWo entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der FeWo zu bezahlen. Der Gast muß auch die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen gemäß geltenden bzw. mit dem Vermieter vereinbarten Preisen bezahlen. Gleiches gilt auch für Leistungen und Auslagen, die der Kunde an Dritte veranlasst hat.

2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den vereinbarten Preise enthalten. Liegen zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich in dieser Zeit der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, kann das der Vermieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen erhöhen, maximal jedoch um 5%.

3. Die Preise können außerdem vom Vermieter geändert werden, wenn der Kunde nachträgliche Änderungen der gebuchten Zimmerzahl, der Leistung des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste anfragt und der Vermieter dem zustimmt.

4. Der Vermieter hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. Rechnungen des Vermieters ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Rechung ohne Abzug zu begleichen. Vermieter  ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Verzug der Zahlung kann der Vermieter die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen i.H. von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten. Als Zahlungsmittel akzeptiert wird Bargeld oder im Falle von Vorauskasse auch Überweisung.

5. Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich festgelegt werden.

6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

7. Der Verieter stellt KEINE Rechnungen ohne Mehrwertsteuer (zur EU-Verrechnung) aus. Die Erstattung von Steuern muss vom Kunden selbst bei der betreffenden Behörde beantragt werden.

d) Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung etc) und Nichtinanspruchnahme der Leistung

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu bezahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Vermieters zur Rücksichtnahme auf Rechte und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurück treten, ohne dass Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche des Vermieters entstehen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. Ist kein schriftlicher Termin zum kostenfreien Rücktritt vereinbaert worden, gelten die Stornierungsregelungen unter e) 5. für beide Vertragsparteien.

3. Kann der Vermieter das nicht in Anspruch genommene Zimmer anderweitig vergeben so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

4. Dem Vermieter steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen (i.d.Regel 20%) zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für die Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. Bei einer Buchung von mehr als einer FeWo ist eine kostenfreie Stornierungsfrist von 21 Tagen vor Anreise einzuhalten. Bei einer späteren Stornierung oder Nichtanreise ohne vorherige Stornierung werden 80% des Rechnungsbetrages in Rechnung gestellt, sollten die FeWos nicht anderweitig vermietet werden können.
Ausnahmen hiervon sind Veranstaltungen am Nürburgring und eigene Sonderveranstaltungen.
In diesen Fällen berechnet der Vermieter dem Gast bei einer Stornierung:
ab 21 Tage – vor Anreisedatum 60% des Buchungsbetrages
ab 14 Tage – vor Anreisedatum 80% des Buchungsbetrages
Bei einer vorzeitigen Abreise werden 80% der Restbuchungssumme auf den verbleibenden Gesamtbetrag berechnet, sofern die Kontingente nicht anderweitig vermieten werden können (s. obige d) 3.).

e) Rücktritt des Vermieters

1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten.

2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Gasthaus ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Verieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

 

    • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. Schäden);
    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vermieterleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;
    • ein Verstoß gegen obige Klausel a) 2. vorliegt.

 

4. Bei berechtgtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

5. Der Vermieter behält sich vor, kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Eindruck besteht, daß vom Gast eine mögliche Gefährdung der Einrichtungen der FeWo ausgeht. Diese Einschätzung kann vor, bei der Anreise oder während das Aufenthalts durch den Vermieter oder beauftragte Personen vorgenommen werden.

f) Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten FeWo oder Räume.

2. GebuchteFeWo oder Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag ist die FeWo dem Gasthaus spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vemieter aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

4. Rückgabe Zimmerschlüssel:  Die Rückgabe der Schlüssel hat bei der Abreise durch den Gast an einen den Vermieter oder einen Mitarbeiter zu erfolgen. Wird ein Schlüssel nicht abgegeben und nicht an das Gasthaus zurück geschickt, werden die Kosten für den Ersatz dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. In sämtlichen Räumen der FeWos ist das Rauchen nicht gestattet. Sollte trotzdem unerlaubt in einer FeWo r geraucht werden, wird für dieses Zimmer 2,5 mal der Preis für eine Übernachtung in Rechnung gestellt, da diese FeWo 2 Tage nicht vermietbar ist und ein erhöhter Reinigungsaufwand besteht.

g) Haftung des Vermieters

1. DVermieter haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Vermieters beruhen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter gegenüber dem Kunden nicht. Geld, Wertpapiere und andere Wertgegenstände dürfen nicht unbeaufsichtigt in den FeWos deponiert werden.

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der FeWo Garage oder auf einem Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem FeWo Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter  nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Verieters auftreten, wird der Vemrieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

4. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

5. Die Wetterverhältnisse im Winter erfordern vom Gast die Nutzung von der Witterung angepaßten Kleidung/Schuhwerk um Unfälle zu vermeiden. Trotz Winterdienst übernimmt der Vermieter keine Haftung bei Schäden, da die Wetteränderungen teils unvorhersehbar schnell von statten gehen.

h) Angebote

Sämtliche Angebote vom Vermieter an Dritte erfolgen schriftlich. Der Kunde bestätigt bei der Beauftragung vom Vermieter immer nur den Inhalt eines schriftlichen Angebots. Sämtliche mündliche Nebenabreden haben keinen Bestand, solange sie nicht schriftlich formuliert von von beiden Vertragsparteien schriftlich bestätigt worden sind.

i) Haustiere nimmt der Vermieter nur nach ausdrücklicher Bestätigung auf. Das unerlaubte Mitbringen von Haustieren führt zur Stornierung der Buchung, zudem werden ggfs. Stornogebühren fällig, falls die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten werden.

Schlußbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme und/oder die Ausrichtung von Feiern müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Der Vemieter behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme. Eine Prüfung der jeweils aktuellen Regelungen obliegt dem Kunden.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Vermieters.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Vermieters. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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